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Gastfischerkarten

Voraussetzungen

  1. Ausstellung erst ab dem vollendetem 12. Lebensjahr
  2. Ausgabe vom Bewirtschafter oder von vom Landesfischereiverband festgelegten Ausgabestellen
  3. Ausgabe nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
  4. Ausgabe der Formulare durch den Landesfischereiverband

WICHTIG: seit 01.01.2012 ist zusätzlich zur Gastfischerkarte und der privatrechtlichen Erlaubnis (= "Lizenz") auch ein amtlicher Lichtbildausweis bei Ausübung der Fischerei mitzuführen.

Es gibt folgende Gastfischerkarten