Gastfischerkarten
Voraussetzungen
- Ausstellung erst ab dem vollendetem 12. Lebensjahr
- Ausgabe vom Bewirtschafter oder von vom Landesfischereiverband festgelegten Ausgabestellen
- Ausgabe nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
- Ausgabe der Formulare durch den Landesfischereiverband
WICHTIG: seit 01.01.2012 ist zusätzlich zur Gastfischerkarte und der privatrechtlichen Erlaubnis (= "Lizenz") auch ein amtlicher Lichtbildausweis bei Ausübung der Fischerei mitzuführen.
Es gibt folgende Gastfischerkarten