Jahresfischerkarte
Gültig für 1 Kalenderjahr
Voraussetzungen für die Ausstellung
- Ausstellung durch den Landesfischereiverband ab vollendetem 12. Lebensjahr
- Nachweis der fischereifachlichen Eignung bei Neubewerbung erforderlich
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfanges
- Nachweisliche Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband
Kosten (Stand 01.01.2024)
Neuausstellung 2024