Für die erstmalige Neuausstellung ist der Nachweis der fischereifachlichen Eignung (= erfolgreiche Ablegung der gesetzlichen "Angel"-Fischerprüfung) erforderlich.

Diese fischereifachliche Eignung kann auch mit als gleichwertig anerkannten Prüfungen nachgewiesen werden. (siehe Salzburger Fischereiverordnung idgF Abschnitt 5, §13)

 Ablegung der Fischerprüfung

  • Die gesetzliche Fischerprüfung ist vor der vom Landesfischereiverband festgelegten 3-köpfigen Prüfungskommission abzulegen.
  • Die Prüfung ist schriftlich in Form eines „Ankreuz-Testes“ (Multiple Choice)
  • Die Prüfung umfasst 60 Prüfungsfragen aus 4 Wissensgebieten (d.h. 15 Fragen pro Gebiet)
    • Wassertierkunde
    • Gewässerökologie
    • sachgemäßer Gebrauch der Angelgeräte
    • Fischereirecht & einschlägige Rechtsvorschriften)
  • Als Prüfungsziel müssen mindestens 9 Prüfungsfragen pro Wissensgebiet (das sind 60 Prozent) mittels „Multiple Choice” Test richtig beantwortet werden.
  • Die Prüfungsgebühr in Höhe von € 30,00 ist nachweislich vor der Prüfung zu entrichten

 

Folder mit allgemeinen Informationen zur Fischerprüfung in Salzburg:

Informationsfolder zu "Gesetzlicher Fischerprüfung" zum Download

Inforbrief mit aktuellen Terminen und Hinweisen zur Fischerprüfung:

Informationsblatt zu "Gesetzlicher Fischerprüfung" zum Download

Anmeldeformular zur Salzburger Fischerprüfung:

Anmeldeformular zur gesetzlichen Fischerprüfung zum Download

Aktueller Fragenkatalog

Fragenkatalog

FAQ

Anerkennung von gleichwertigen Prüfungen

Der Nachweis der fischereifachlichen Eignung gilt auch als erbracht, wenn

der Bewerber im Bundesland Salzburg, in einem anderen Bundesland oder Staat eine der Fischerprüfung gemäß § 18 gleichwertige Eignungsprüfung abgelegt hat, deren Gleichwertigkeit durch die Landesregierung im Einzelfall durch Bescheid oder durch Verordnung allgemein anerkannt worden ist;

der Bewerber in einem anderen Bundesland auf Grund eines zum Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz erlassenen Ausführungsgesetzes die Berufsausbildung zum Facharbeiter oder zum Meister in der Fischereiwirtschaft abgeschlossen hat;

im Ausland erworbene Berufsausbildungen und -qualifikationen des Bewerbers, die ihn dort zur Ausübung eines dem Beruf des Fischereifacharbeiters oder des Fischereimeisters entsprechenden Berufs berechtigten, gemäß § 4 Abs 2 LFBAO 1991 anerkannt worden sind und der Bewerber die allfällig in der Anerkennung festgelegten Ausgleichsmaß-nahmen erfüllt hat;

sonstige im Ausland erworbene Berufsausbildungen und -qualifikationen des Bewerbers gemäß § 29 Abs 3a anerkannt worden sind und der Bewerber die allfällig in der Anerkennung festgelegten Ausgleichsmaßnahmen erfüllt hat.

Der Bewerber um Ausstellung einer Jahresfischerkarte hat Urkunden zum Nachweis der fischereifachlichen Eignung gemäß Abs. 2, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

 

(siehe Salzburger Fischereiverordnung idgF Abschnitt 5, §13)

Muss ich vor der Prüfung einen Kurs absolvieren?

Die Verpflichtung zu einem Vorbereitungskurs besteht nicht, die Prüfungsinhalte und die Prüfungsfragen sind dem „Salzburger Fischerhandbuch” (ab 3. Auflage) im Selbststudium zu entnehmen. Das Fischerhandbuch ist beim LFVS erhältlich.

Zur Aktualisierung des Fischerhandbuches (von der 3. auf die 5. Auflage) gibt es beim LFV kostenlose Austauschblätter (Abholung). Bei Zusendung per Post fallen lediglich die Portokosten an.

Jetzt NEU - als Zusatzangebot: Unser Online-Kurs zur Fischerprufung!

Das vollständige Wissen für die Fischerprüfung in einem Onlinekurs

Mit dem offiziellen Onlinekurs vom Landesfischereiverband Salzburg schnell, sicher & gut ausgebildet zur Fischerkarte.

- Lerne wann und wo Du willst

- inkl. Prüfungs-Erfolgs-Sonst-Geld-zurück-Garantie

   >> Zum Kurs    

Voraussetzung für die Zulassung

1. Ablegung ab Vollendung des 11. Lebensjahres

2. nachweisliche Entrichtung der Prüfungsgebühr in Höhe von € 30,00

Überweisung bis spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin (Bankweg ist zu berücksichtigen) tätigen.

BANKVERBINDUNG FÜR DIE ÜBERWEISUNG

IBAN: AT53 3400 0033 0441 7416

BIC: RZOOAT2L

Hypo-Landeshypothekenbank

Bitte unbedingt Name, Geburtsdatum und (wenn bekannt) die Mitgliedsnummer bei der Überweisung anführen.