Salzburger Fischerprüfung
Für die erstmalige Neuausstellung ist der Nachweis der fischereifachlichen Eignung (= erfolgreiche Ablegung der gesetzlichen "Angel"-Fischerprüfung) erforderlich.
Diese fischereifachliche Eignung kann auch mit als gleichwertig anerkannten Prüfungen nachgewiesen werden. (siehe Salzburger Fischereiverordnung idgF Abschnitt 5, §13)
Ablegung der Fischerprüfung