Gültig für 1 Kalenderjahr
Voraussetzungen für die Ausstellung
- Ausstellung durch den Landesfischereiverband ab vollendetem 12. Lebensjahr
- Nachweis der fischereifachlichen Eignung bei Neubewerbung erforderlich
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfanges
- Nachweisliche Einzahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband
Kosten (Stand 01.01.2024)
Neuausstellung 2024
| Landesverwaltungsabgaben | |
| Bundesgebühren: (2x € 14,30) | € 28,60 |
| Fischereiumlage für Erstausstellung | € 31,00 |
| Summe | € 105,60 |
Weitere Verlängerung der Gültigkeit der Jahresfischerkarte durch Zahlung der Fischereiumlage an den Landesfischereiverband.
Grundbetrag Angelfischer (Fischereiumlage) 2024
Erwachsene
| Bei Überweisung | € 35,00 |
| Bei Barzahlung im Büro des Landesfischereiverbandes oder beim Bezirkfischertag | € 33,00 |
| Abbuchungsauftrag | € 31,00 |
Jugendtarif
| Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Voraussetzung: Bekanntgabe des Geburtsdatums) bei Überweisung, bei Barzahlung oder Abbuchungsauftrag | € 13,00 |