Der Landesfischereiverband Salzburg ist die Vertretung aller Fischereiberechtigen, Pächter und Bewirtschafter an einem im Land Salzburg gelegenen Fischwasser sowie aller Inhaber von Jahresfischerkarten für das Bundesland Salzburg. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Salzburg und ist befugt, das Salzburger Landeswappen zu führen.
Aufgaben
Ausstellung der Jahresfischerkarten
Ausgabe von Gastfischerkarten
Abhaltung der gesetzlichen Fischerprüfung
Zulassung zur Fischereischutzdienstprüfung, sowie deren Abwicklung
Bestellung eines Bewirtschafters
Prüfung und Kenntnisnahme von Fischereipachtverträgen
Förderung der Fischerei, Ausbildung der Fischer
Beratung der Behörden und aller sonst an der Fischerei und Wasserwirtschaft beteiligten Stellen und Personen durch Gutachten und Sachverständige
Führung des Fischereibuches
Führung der Fischereistatistik
Überwachung und statistische Auswertung des Besatzes und der Fangergebnisse
Evidenzhaltung aller Mitglieder des Landesfischereiverbandes
Vorschreibung der Fischereiumlage
Evidenzhaltung aller Wasserrechtsverhandlungen
Jahresbudget
Das Jahresbudget des Verbandes wird überwiegend aufgebracht durch die Fischereiumlagen der Fischereiberechtigten, der Pächter und Bewirtschafter, der Jahresfischerkarten und der Gastfischerkarten.
Fischereibuch
Gemäß § 42 des Fischereigesetzes 2002 idgF (LGBl. 81/2002) sind die Fischereirechte in einem vom Landesfischereiverband zu führenden Fischereibuch zu verzeichnen. Das Fischereibuch besteht aus den einzelnen Fischereibucheinlagen (A, B, C und D-Blatt) und aus der Urkundensammlung. Die Führung des Fischereibuches durch den Landesfischereiverband hat ausschließlich Evidenzzwecken zu dienen.
Das Fischereibuch ist öffentlich. Jede Person ist berechtigt, in das Fischereibuch Einsicht zu nehmen und daraus Abschriften anzufertigen (§ 42 (4) Fischereigesetz 2002).
Geschichte
- 1945 - Hauptmann Reichl wird zum kommisarischen Leiter des Landesfischereiverbandes Salzburg bestellt.
- 1954 - Simon Krieg wird Landesobmann für 24 Jahre, er war maßgeblich an der Gründung des Landesfischereiverbandes beteiligt.
- 1959 - Beschlußfassung des Fischereigesetzes; der Mitgliederstand beläuft sich auf 190 Fischereiberechtigte ; Geschäftsführer Wolfgang Aigner hatte ein Jahresbudget von ATS 45.000.- zur Verfügung.
- 1967 - Dir. Eduard Bayrhammer wird Obmann-Stellvertreter
- 1968 - Dir. Eduard Bayrhammer wird Landesobmann
- 1969 - Im Landesfischereigesetz wird die Zusammenführung der Berufs- und Angelfischer zu einer gemeinsamen Vertretung beschlossen. Dies war die Grundlage für den heutigen Verband.
- 1980 - Fischereigesetznovelle unter Dir. Eduard Bayrhammer
- 1981-1994 Hans Lerchner ist Landesobmann und Hofrat Dr. Heinrich Hechenblaikner ist Obmann-Stellvertreter.
- 1995-2000 Franz Josef Auersberg ist Landesobmann und Oberst i.R. Franz Wurm ist Obmann-Stellvertreter.
- 2000-2005 Oberst i.R. Franz Wurm ist Landesfischmeister und DI Franz Leuchs ist Landesfischermeister-Stellvertreter bis 2004, Franz Leuchs folgt Bez. Insp. i.R. Helmuth Wimmer als LFM-Stellvertrteter bis 2005 nach.
- Seit 2005 ist FM Gerhard Langmaier Landesfischermeister und Mag. Ludwig Vogl ist LFM-Stellvertreter.
Büroräumlichkeiten
- 1945-1970 Büro in der St. Julienstraße 1, 5020 Salzburg
- 1977-1992 Büro in der Johannes-Filzer-Str. , 5020 Salzburg
- 1992-1999 Büro in der Imbergstraße 17, 5020 Salzburg
- 1999-heute Büro in der Reichenhallerstraße 6, 5020 Salzburg; in diesen Räumlichkeiten war erstmalig die Einrichtung eines adäquaten Schulungsraumes möglich, der für verschiedene Kurse (Aufsichtsfischerprüfung, Fischerprüfung), Vorträge usw. genutzt wird.
Presseorgan "Salzburgs Fischerei"
- 1970-1978 Salzburgs Fischerei wird als eigene Zeitung herausgegeben
- 1979-1987 Salzburgs Fischerei erscheint in "Österreichs Fischerei"
- Seit 1988 erscheint Salzburgs Fischerei wieder als eigene Zeitung.